Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

hero

Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

Weiterlesen
02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

Weiterlesen
03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

Weiterlesen

Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gemäß § 138a AO und zum Country-by-Country Report (CbCR)-Safe-Harbour nach § 84 MinStG

Das BMF veröffentlicht die Grundsätze für den Ausweis der Angaben einer steuerlich transparenten Personengesellschaft im länderbezogenen Bericht gemäß § 138a AO (Az. IV B 5 - S 1331/00010/012/032).

BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (I)

Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden (Az. I R 33/22).

BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (II)

Der BFH hatte zu klären, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein kann und ob die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist (Az. I R 17/21).

BFH zur Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder – Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

Ist der grunderwerbsteuerliche Tatbestand i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für den Mitgesellschafter erfüllt, wenn er als Treuhänder fungiert, um unter Finanzierungsgesichtspunkten die betreffenden Anteile für den Treugeber zu halten? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. II R 29/21).

Weitere Nachrichten

Quelle: www.datev.de