Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.
Umwelt und Unternehmen im Blick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur sog. CSRD-Richtlinie
Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen: die sog. CSRD-Richtlinie. Betroffene Unternehmen müssen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sog. Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 um 12,3 % auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen
Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Mrd. Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr.
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2025
Das BMF hat am 29.08.2025 die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben (Az. IV C 6 - S 2142/00023/010/001).
Quelle: www.datev.de