Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat lt. FG Niedersachsen keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar (Az. 12 K 20/24).
Was ist Aufwand, was Investition? Der neue BMF-Entwurf im Blick
Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden genau unter die Lupe genommen und begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte noch nachjustiert werden.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben (Az. 1 BvR 1718/24).
Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 wird durch dieses Schreiben an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und die erfolgten AO-Änderungen angepasst und neu gefasst (Az. IV D 1 - S 0550/00340/007/037).
Quelle: www.datev.de