Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
BFH: Zweckgebunde Spende kann anzuerkennen sein
Der BFH entschied, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll (Az. X R 37/19).
BFH zur Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob einer anerkannten, allgemeinbildenden internationalen Ergänzungsschule zu Recht für das Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, weil sie nach Auffassung des Finanzamts zu wenig Stipendien vergab und daher gegen das Sonderungsverbot nach den Besitzverhältnissen der Eltern i. S. von Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG i. V. m. § 118 Abs. 3 S. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verstoßen hat (Az. V R 31/19).
BFH: Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von Kapitaleinkünften zum Abgeltungsteuertarif
Der BFH hatte zu klären, ob die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG in sog. Wechselfällen zur Anwendung kommt und ob bei nachträglicher Erstattung die im Streitjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer um diejenigen Kirchensteuerbeträge zu mindern ist, die rechnerisch auf die dem Abgeltungsteuertarif unterliegenden Kapitalerträge entfallen (Az. X R 23/19).
Grundsteuererhöhung in der Stadt Offenbach ist rechtmäßig
Das VG Darmstadt hat die Klage von Grundstückseigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte.
Quelle: www.datev.de