Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

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Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

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02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

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03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

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Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

DStV zum Koalitionsvertrag: Einführung der Selbstveranlagung

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD gibt als Ziel aus: bei Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umzustellen. Was dort fast beiläufig daherkommt, stellt einen Paradigmenwechsel dar. Der DStV blickt auf das Vorhaben mit Skepsis. Ein solche Verfahrensumstellung muss ausgewogen und gut vorbereitet sein.

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gem. § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KStG

Das BMF nimmt in seinem Schreiben Stellung zu dem BFH-Urteil V R 43/21 vom 29.08.2024. Das Urteil sei über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (Az. IV C 2 - S 2706/00061/002/081).

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz: Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024

Das BMF hatte sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das BMF hat das noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben jedoch zurückgezogen (Schreiben III C 2 - S 7221/00019/005/013 vom 17.04.2025).

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Abschnitt 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Abschnitt 18e.1 UStAE wird lt. BMF geändert. Es wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können (Az. III C 5 - S 7427-d/00014/001/002).

Weitere Nachrichten

Quelle: www.datev.de