Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (BT-Drs. 21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag am 04.12.2025 zu.
Grundsteuer in NRW: Höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 5 K 2074/25, 5 K 3234/25, 5 K 3699/25 und 5 K 5238/25).
Höhere Pendlerpauschale, weniger Umsatzsteuer in Gastronomie
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen.
Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Das BMF teilt mit, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Quelle: www.datev.de