Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

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Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

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02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

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03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

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Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt (Az. III C 3 - S 7532/00030/005/206).

BFH: Private Veräußerungsgeschäfte – Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein

Der BFH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist (Az. IX R 4/25).

BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand trägt, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. So entschied der BFH (Az. VI R 18/24).

Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Renten­zahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen (Az. IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011).

Weitere Nachrichten

Quelle: www.datev.de